Anhängerfahrschule
Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger die als Kombination unter die Kategorie B/E fallen. Der Fahrschulaufwand beträgt im normalen Rahmen zwischen 8-10 Fahrstunden.
Deine Anhängerkombination
Das Zugfahrzeug: VW T-Roc, 1,9 l TSI, Automat
Der Anhänger: Brenderup-Anhänger, Kastenaufbau, Zulässiges Gesamtgewicht 2500 KG
Für Privatpersonen
Du brauchst Deine Anhängerprüfung für den Privatgebrauch oder Deinen Arbeitgeber? Mein Ausbildungskonzept ist flexibel und orientiert sich an Deinen Möglichkeiten und Deinen individuellen Bedürfnissen. Damit bist Du optimal und raschmöglichst für die Prüfung vorbereitet. Du bekommst nicht nur eine praktische Ausbildung, sondern wirst auch mit Ausbildungsunterlagen bedient die Du zu Hause anwenden kannst. Damit werden die Fahrlektionen effizienter und kostengünstiger. Dein Lernfahrausweis ist 2 Jahre gültig. Das bedeutet, dass Du alleine mit einer Fahrzeugkombination fahren kannst (ausser Du bist noch Lernfahrer der Kat. B). Bei Lernfahrten bitte das L-Schild nicht vergessen!
Für Unternehmen
Für die Flexibilität, den Erfolg und die Kundenzufriedenheit eines Unternehmens, sind gut ausgebildete und fahrkompetente Mitarbeiter ein wichtiges Kapital. Damit Ihre Mitarbeiter den Umgang mit der ganzen Firmenflotte kennen, sie sicher und kompetent damit umgehen und korrekt im Strassenverkehr teilnehmen können, biete ich nicht nur Einzelunterricht sondern auch Klein-Gruppenunterricht an.
Muss ich eine Anhängerprüfung machen?
Wenn du den Führerausweis nach dem 1. April 2003 erworben hast darfst Du einen Anhänger mitführen, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als 750 KG aufweist.
Sollte das Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 KG aufweisen, dann darf das Gesamtzugsgewicht (Gesamtgewicht Zugfahrzeug und Gesamtgewicht Anhänger) nicht mehr als 3’500 KG sein. Ansonsten musst du eine Anhängerprüfung der Kat. B/E absolvieren.
Prüfungsfahrzeug
Eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1000 KG, die eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h erreicht und die nicht der Kategorie B zuzurechnen ist. Der Anhänger muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch ist wie das Zugfahrzeug. Der geschlossene Körper des Anhängers kann geringfügig weniger breit sein, sofern die Sicht nach hinten über die Aussenspiegel des Zugfahrzeuges sichergestellt ist. Der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 KG verwendet werden.
An der praktischen Prüfung werden auf folgende Elemente Wert gelegt:
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Lesen der Fahrzeugausweise
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Korrektes Fahren im Verkehr, entsprechend der Kombination
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Richtiges An- und Abkuppeln, inkl. Bremskontrolle
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Sicheres Beherrschen der Fahrzeugkombination beim Manövrieren